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Die Taxilenkerausbildung

Bedingungen zur Lenkerausbildung

Laut Bundesbetriebsordnung (BGBl. 951) müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, um ein Taxi lenken zu dürfen:

  • Lenkerberechtigung für die Gruppe B (65 Abs. 1 KFG 1967) (kein Probeführerschein)
  • PKW-Fahrpraxis: Mindestens ein Jahr vor Ausstellung des Taxilenkerausweises
  • Mindestalter: Das 20. Lebensjahr muss vollendet sein
  • Nachweis über "Erste-Hilfe-Kurs" (mindestens 6 Stunden)
  • Dem Antrag auf Ausstellung des Taxilenkerausweises wird nur dann Folge gegeben, wenn in den letzten 5 Jahren keinerlei Vorstrafen im Strafregister und in der Verkehrsstrafkartei (grobfahrlässige und oftmalige Wiederholungstaten) aufscheinen
  • Für die Zulassung zur Taxilenkerprüfung ist der Nachweis einer erfolgten Ausbildung erforderlich
  • Deutschniveau: A2

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Tel.: +43 (732) 78 49 04

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