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ein intaktes und sauberes Fahrzeug. |
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Einsicht in die Betriebsordnung, den Stadtplan, das Straßenverzeichnis und den gültigen Taxitarif. |
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eine(n) gepflegte(n), besonnene(n), rücksichtsvolle(n) und höfliche(n) Lenker(in). |
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freie Wahl der auf den Standplätzen aufgestellten Taxis |
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gute Luft – In einem Taxi in Oberösterreich ist das Rauchen generell nicht gestattet. |
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Der Fahrzeuglenker hat auf Anweisung des Fahrgastes die Fenster und das Schiebedach zu schließen oder zu öffnen (solange die Gesundheit des Fahrers nicht gefährdet ist). |
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Beförderung. Außer: Personen, die betrunken sind oder eine ansteckende Krankheit haben. Personen, die erkennbar gefährliche Gegenstände oder Stoffe bei sich haben (außer: Polizei, etc. ...), Personen die den Lenker beschimpfen, im Fahrzeug randalieren oder das Fahrzeug beschmutzen oder beschädigen, Personen die im Fahrzeug rauchen. |
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Beförderung von Tieren, sofern diese nicht bösartig oder beschmutzt sind und nicht auf den Sitzplätzen untergebracht werden. Hunde müssen außerdem einen Maulkorb tragen. |
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den kürzest möglichen Weg zum Fahrziel. |
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alleinige Benutzung des von ihm beauftragten Taxis. |
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Hilfe beim Ein- und Ausladen des Gepäcks und beim Ein- und Aussteigen sollte dies notwendig sein (Alter, körperliche Behinderung). |
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Herausgabe des Wechselgeldes auf einen 50 Euro Schein. |
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eine ordnungsgemäße Rechnung, welche insbesondere die Angaben der Wegstrecke, des Fahrpreises, des Datums, des Taxikennzeichens, den Stempel des Gewerbetreibenden und die Unterschrift des Taxilenkers enthält. |
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freie Sicht auf den Fahrpreisanzeiger. |
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auf Entfernung des Taxischildes bei Überlandfahrten, sowie bei Beförderungen aus besonderen Anlässen (Hochzeit, Firmung, Begräbnis, und dgl.). |