Linzer Taxitarif seit 15

 

Linzer Taxitarif seit 15.6.2008 gültig

 

Tagtarif: 

 

An Werktagen von 5.00 bis 21.00 Uhr

 

 

 

Grundgebühr:

 

Bei Einsteigen des Fahrgastes am Taxistandplatz oder bei Anhaltung unterwegs

€ 2,60

Bei Herbeirufen des Taxis durch Funk oder Taxitelefon (bei freier Anfahrt)

€ 3,30

 

 

Streckentaxe:

 

Die ersten 157 m sind in der Grundgebühr enthalten, 

 

dann bis 1.500 Meter zurückgelegte Wegstrecke je weitere begonnene 157 m

€ 0,20

 

 

ab 1.501 Meter bis 5.000 m zurückgelegte Wegstrecke je weitere begonnene 161 Meter

€ 0,20

 

 

und ab 5.001 Meter zurückgelegte Wegstrecke je weitere begonnene 185 Meter

€ 0,20

 

 

Nacht-, Sonn- und Feiertagstarif:

 

An Werktagen von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen.

 

 

 

Grundgebühr:

 

Bei Einsteigen des Fahrgastes am Taxistandplatz oder bei Anhaltung unterwegs

€ 2,70

Bei Herbeirufen des Taxis durch Funk oder Taxitelefon (bei freier Anfahrt)

€ 3,50

 

 

Streckentaxe:

 

Die ersten 140 m sind in der Grundgebühr enthalten, 

 

dann bis 1.500 Meter zurückgelegte Wegstrecke je weitere begonnene 140 m

€ 0,20

 

 

ab 1.501 Meter bis 5.000 m zurückgelegte Wegstrecke je weitere begonnene 145 Meter

€ 0,20

 

 

und ab 5.001 Meter zurückgelegte Wegstrecke je weitere begonnene 165 Meter

€ 0,20

 

 

Zeittaxe für Stehzeiten: Die Zeittaxe für Stehzeiten beträgt pro Stunde

 

€ 22,-

Die ersten 32,7 Sekunden sind in der Grundgebühr enthalten, dann je weitere 32,7 Sekunden

 

€ 0,20

 

 

Zuschlag:

€ 1,-

Pro Person sind ein großes Gepäckstück (Koffer/ Reisetasche) sowie ein kleineres Gepäckstück (Aktentasche, Handtasche, udgl.) frei zu befördern.

Für jedes weitere Gepäckstück ist ein Zuschlag zu entrichten.

 

 

 

€ 1,-

Für Kinderwagen, Skiern mit Stöcken, Snowboards und ähnlichen sperrigen Gütern (ausgenommen transportable Mobilitätshilfen gehbehinderter Personen)

ist ein Zuschlag zu entrichten.

 

 

 

 

€ 1,-

Für Tiere, die nicht in Behältern befördert werden, ist ein Zuschlag zu entrichten.

 

€ 1,-

 

 

Überlandfahrten:

 

Bei Fahrten über die Stadtgrenze (Tarifgrenze) hinaus unterliegt die Festsetzung des Preises der freien Vereinbarung.

 

 

 




Druckbare Version